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Dringender Hinweis an alle Eltern von Schulkindern mit einer LRS/Legasthenie

Es gibt Hinweise, dass unser Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung in den letzten Monaten zunehmend auf Anfragen von Schulen bzgl. Leistungsbewertung von LRSKinder/Legastheniker mit dem Verweis auf die letzte Kultusministerkonferenzempfehlung (KMK) 2007 reagiert, in der es nur noch um einen Nachteilsausgleich für die betroffenen Schüler geht.

Wir machen darauf aufmerksam!

Der Umgang mit Legastheniker/LRS-Kinder ist Landessache und nicht Bundessache. Für das Land NRW gilt nach wie vor der Erlass 1991 und NICHT die Kultusministerkonferenzempfehlung. …”Der Erlass ist verbindlich für alle Schulen bis zur Klasse 10 einschließlich und kann daher nicht beliebig ausgelegt werden….” (Zitat aus einem Schreiben des Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.02.2006 in Verbindung mit Schreiben vom 17.12.2001).